Einkaufsbestimmungen
Die Einkaufsbedingungen regeln den Einkauf von Grossvieh, Kälbern, Lämmern und Schweinen.
Gleichzeitig werden die Anlieferbedingungen so fixiert, dass eine qualitätsfördernde und tierschutzkonforme Behandlung der Schlachttiere jederzeit gewährleistet ist. Mit der Lieferung von Schlachttieren anerkennt der Lieferant/Produzent diese Einkaufsbedingungen. Er erlaubt, dass die Herkunft seiner Tiere offen deklariert, respektive an Dritte weitergegeben werden kann. Ebenso erklärt sich der Lieferant und Produzent einverstanden, dass die Lebensdaten des gelieferten Tieres, welche auf der TVD (Tierverkehrsdatenbank) abgelegt sind, genutzt werden und bis an die Verkaufsfront mitgegeben werden können. Mit der rechtsgültigen Unterschrift auf Labeldokumenten ermächtigt der Produzent den Schlachthof zur Überprüfung der darin aufgeführten Angaben. Bei Bundesprogrammen (RAUS) schliesst diese Ermächtigung auch das Einholen von Auskünften bei den zuständigen Amtsstellen ein.
CHTAX Natura-Beef
Proviande - Einführung gebührenpflichtige Beanstandung - Information
Proviande - Einführung gebührenpflichtige Beanstandung - Merkblatt